Die goodeat GmbH stellt auf Baustellen Service-Container zur Verfügung, in denen Benutzer (nachfolgend „Kunde“ genannt) Leistungen und Angebote der goodeat GmbH wie insbesondere eine Ladestation mit Ladefächern oder eine Essensbelieferung in Anspruch nehmen können. Alle von der goodeat GmbH in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Rechtsverhältnisse, die die goodeat GmbH mit dem Kunden eingeht.
Andere Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn die goodeat GmbH auf ein Schreiben oder ähnliches Bezug nimmt, das andere Geschäftsbedingungen Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser anderen Geschäftsbedingungen.
Die Nutzung der Ladestation ist nur nach Zahlung des auf dem Ladefach ausgewiesenen Pfandbetrages gestattet. Der Stromanschluss im Ladefach wird ohne Mehrkosten nach dem für die Baustelle geltenden Umlageschlüssel zur Verfügung gestellt. Die Verfügbarkeit der Ladefächer bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung oder auf ein bestimmtes Ladefach. Mit der Nutzung erkennt der Kunde diese Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen an.
Die Ladefächer sind zur Aufbewahrung und zum Laden von Akkus oder Batterien sowie Werkzeugen, Maschinen oder ähnlichen Kleingeräten mit darin fest verbauten Akkus bestimmt und dürfe nur gemäß diesem Bestimmungszweck und mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel genutzt werden. Die Ladefächer dienen nicht zur sicheren Verwahrung von Wertsachen oder als Lagerort für Baumaterialien und dürfen nicht zu diesem Zweck genutzt werden. Im Fall einer zweckwidrigen Nutzung übernimmt die goodeat GmbH keine Haftung. Die Nutzung des Stromanschlusses im Ladefach erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist nicht gestattet, Mehrfachsteckdosen zu verwenden. Das Laden von elektrischen Geräten mit einer Anschlussleistung von mehr als [•] Milliampere an den Steckdosen ist untersagt. Die goodeat GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an elektronischen Geräten, die durch die Nutzung des Stromanschlusses entstanden sind. Missachtet der Kunde bei der Nutzung eines Ladefachs oder Stromanschlusses den Bestimmungszweck oder die technischen Vorgaben, haftet er der goodeat GmbH für alle dadurch entstandenen Schäden und Aufwendungen.
Jedes Ladefach wird dem Kunden für maximal 24 Stunden, längstens jedoch bis der ServiceContainer von der Baustelle entfernt wird, zur Verfügung gestellt. Bei Nutzungsende sind alle Gegenstände aus dem genutzte Ladefach zu entfernen und etwaige Verschmutzungen zu beseitigen sowie der Schlüssel zurückzugeben. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nach Nutzungsende nicht nach und entstehen der goodeat GmbH deswegen Kosten oder Aufwendungen, hat der Kunde diese nach Geltendmachung durch die goodeat GmbH zu erstatten. Die Nachsendung eines zurückgelassenen Ladefachinhalts erfolgt nur gegen vorherige Kostenerstattung und Ausgleich aller angefallenen Kosten und Aufwendungen.
Der Verlust eines Ladefachschlüssels ist umgehend anzuzeigen. Im Verlustfall hat der Kunde eine Entschädigung von 40,00 € zu zahlen. Die goodeat GmbH ist berechtigt, darüberhinausgehende Kosten und Aufwendungen gegenüber dem Kunden unter Anrechnung auf die vorstehende Entschädigung geltend zu machen, die für das Öffnen des Ladefachs und/oder die Beschaffung eines Ersatzschlüssels anfallen. Dem Kunden steht in diesem Fall der Nachweis zu, dass die geltend gemachten Kosten und Aufwendungen nicht entstanden sind oder niedrigen ausfallen. Bei Verlust des Schlüssels ist das Öffnen oder Öffnenlassen des Ladefachs durch eine nicht damit von der goodeat GmbH beauftragte Person verboten.
Alle Bestellungen müssen über ein Kundenkonto unter www.[•].de oder die Bestell-App der goodeat GmbH auf der dafür bereitgestellten Bestellplattform abgegeben werden.
Der Kunde kann bei seiner Bestellung das gewünschte Essen und etwaige Getränkewünsche, den Liefertag und den Lieferort auswählen. Mehrfachbestellungen oder Lieferungen an mehreren Liefertagen sind möglich. Alle für die Bestellung wesentlichen Informationen wie zum Beispiel die möglichen Liefertage, der Preis zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe oder, ob ein Angebot verfügbar ist und zu dem gewünschten Liefertrag bestellt werden kann, werden auf der Bestellplattform ausgewiesen. Alle Angebot sind freibleibend und vorbehaltlich einer vorhandenen Verfügbarkeit sowie rechtzeitigen Bestellung.
Der Bestellvorgang wird abschließend in einer Übersicht zusammengefasst, in der die Einzelheiten der Bestellung und der Gesamtpreis aufgeführt sind. Der Gesamtpreis ist ausschließlich bargeldlos mittels den auf der Bestellplattform angegebenen Zahlungsmethoden (Kundenkonto, Debit- oder Kreditparte, PayPal) zu entrichten. Mit dem Anklicken des Auswahlfeldes „zahlungspflichtig bestellen“ unterbreitet der Kunden der goodeat GmbH ein Angebot über seine Bestellung.
Der Kunde erhält nach Abgabe seiner Bestellung per E-Mail eine unverbindliche Eingangsbestätigung und bei Annahme seines Angebots durch die goodeat GmbH eine gesonderte Zahlungsbestätigung mit einem QR-Code zu seiner Bestellung. Bei Nutzung der Bestell-App wird dem Kunden der QR-Code auch zusätzlich dort zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Die Bestellung wird dem Kunden am gewünschten Lieferdatum und Lieferort in einem Aufbewahrungsfach im Service-Container der goodeat GmbH gegen Vorlage und Einscannen des mit der Zahlungsbestätigung übersandten QR-Codes zur Abholung bereitgestellt. Der Kunde wird durch gesonderte E-Mail darüber informiert, wenn die Bestellung abholbereit ist.
Alle Bestellungen werden in der Regel bis 8:00 Uhr des jeweiligen Tages zur Abholung im Service-Container der goodeat GmbH bereitgestellt.
Bei Auswahl eines Essensmenüs vor Ort und ohne vorherige Bestellung gelten die vor Ort ausgewiesenen Kaufpreise und Zahlungsmethoden. Alle Angebote vor Ort sind freibleibend und vorbehaltlich einer vorhandenen Verfügbarkeit.
Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei dem Essensangebot um vorbereitete Speisen handelt, die in Großküchen gekocht und im Service-Container der goodeat GmbH in einer Verpackung oder Verpackungspfanne bis zur Abforderung durch den Kunden bereitgestellt werden. Mit der Abforderung durch den Kunden gehen die Verantwortung und die Gefahr für das jeweilige Essen auf den Kunden über. Eine bestimmte Mindest- oder Verzehrtemperatur für die Essen ist nicht vereinbart. Der Kunde hat vor Ort jedoch die Möglichkeit, sein Essen in einer Mikrowelle durch Einscannen des auf der Verpackung aufgedruckten QR-Codes auf die für das jeweilige Essen übliche Temperatur aufzuwärmen. Die Mikrowellen dürfen nur in Verbindung mit einem solchen QRCode verwendet werden und sind reinlich zu behandeln. Für gekühlt zu haltende Produkte ist eine durchgehende Kühlung sichergestellt. Für den Fall, dass die Kühlkette unterbrochen werden sollte, werden diese Produkte nicht an den Kunden ausgegeben; der Kunde erhält in diesem Fall den Bestellwert gutgeschrieben.
Die Essen werden bis zur nächsten Anlieferung am Folgetag zur Entgegennahme bereitgestellt. Der Zugang zu dem Service-Container richtet sich nach den vor Ort geltenden Betriebszeiten der Baustelle. Für eine nicht abgeholte Bestellung steht dem Kunden kein Ersatz zu.
Der zum Aufwärmen und Verzehr der Essen vorgesehene Bereich ist reinlich zu behandeln. Verpackungen und Besteck sowie Abfälle und Essensreste sind in den dafür vor Ort vorgehaltenen Entsorgungsstationen zu entsorgen. Alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen sind zu beseitigen.
Das Besteck und die Verpackung und Verpackungspfannen sind nicht Gegenstand des Leistungsangebot der goodeat GmbH und werden dem Kunden gegen ein Pfand zur Verfügung gestellt [...]
Auszahlungen eines Kontoguthabens an eine bekanntzugebende Kontoverbindung kann der Kunde durch schriftliche oder elektronische Mitteilung an die goodeat GmbH (auszahlung@goodeat.de) veranlassen und werden innerhalb von drei Bankarbeitstagen durchgeführt.
Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da zwischen dem Kunden und der goodeat GmbH ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312a Abs. 2 Nr. 1 BGB), Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§312g Abs. 2 Nr. 2 BGB), Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB) und/oder Verträge zur Lieferung von Speisen und Getränken und die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) geschlossen werden.
Soweit in diesen Allgemeineren Nutzungs- und Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, richtet sich die Haftung für die goodeat GmbH, ihrer Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Zum Zweck der Vertragsabwicklung können personenbezogene Daten des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Details können der Datenschutzerklärung der goodeat GmbH (online einzusehen unter www.[.].de) entnommen werden.
Der von der goodeat GmbH für die Bereitstellung des Schließsystems und der Essensbelieferung verwendete Service-Container wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Alle Aufnahmen werden nach 24 Stunden gelöscht, wenn keine sicherheits-, schadens- oder strafrelevanten Vorkommnisse aufgezeichnet worden sind.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der goodeat GmbH und dem Kunden ist soweit zulässig nach Wahl der goodeat GmbH entweder 01099 Dresden oder der Sitz des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Rechtsbeziehung zwischen der goodeat GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
Stand Mai 2025